Erkrankung oder Unfall: Wenn jede sekunde zählt...
Herzlich willkommen beim Notarztdienst Rheintal (NARh)!
Wir sind rund um die Uhr über die Notrufnummer +41 71 511 33 11 für Sie erreichbar. Unser überschaubares, familiäres Team um Notarzt Rolf Schück kümmert sich um Sie, Ihre Angehörigen oder Ihre Freunde und Bekannten in ernsten oder gar lebensbedrohlichen Situationen, sei es Unfall oder Krankheit. Unser Einsatzgebiet erstreckt sich über den Wahlkreis Rheintal SG und das Appenzeller Vorderland.
Wir sind uns bewusst, dass unser Willkommensgruss zweischneidiger nicht sein könnte! In diesem Sinne lautet das Credo von Dr. med. Rolf Schück seit Jahren, im Guten wie im Bösen: »Ich gehöre zu den Menschen, die kennen gelernt zu haben ich niemandem wünsche!«
Seien Sie sich absolut versichert, dass unser Chef seinen ärztlichen Sorgfaltspflichten Ihnen als Patienten gegenüber hinsichtlich Abklärung, Beurteilung, Therapie und Führen der Krankengeschichte usw. vollumfänglich nachkommen wird, sofern nicht eine Höhere Gewalt ihn daran zu hindern versucht. Tatsächlich tritt die «Höhere Gewalt», breit gefächert definiert und manchmal unerwartet, in unterschiedlicher Häufigkeit und Intensität auf: so zum Beispiel Ihr Lebenspartner oder familiäres / persönliches Umfeld, Privatpersonen «vom Fach», Mitarbeiter anderer Rettungsorganisationen, Gesundheitsdepartement / Kantonsarztamt St. Gallen usw., und? – die SWICA-Gesundheitsorganisation!
Sollten Sie bei der SWICA grundversichert sein, dann sind besondere Konditionen zu beachten.
Zwischen der SWICA Gesundheitsorganisation AG als obligatorischer Grundversicherer und mir bestehen seit Jahren Kontroversen im Abrechnungswesen und der Tarifanwendung (Tarmed). Diese Differenzen betreffen sowohl meine Tätigkeit als Lungenspezialist / Pneumologe FMH wie auch als Notarzt SGNOR.
Wünschen Sie als SWICA-Versicherte/r pneumologische Abklärungen oder wurden Sie vom Hausarzt zugewiesen, werden wir die Situation zunächst telefonisch evaluieren und die Konditionen festlegen. Es steht Ihnen in jedem Fall frei, andere Lungenspezialisten im Kanton St. Gallen zu konsultieren.
Im ernsten oder gar lebensbedrohlichen medizinischen bzw. traumatologischen Notfall müssen Sie als SWICA-Versicherte allerdings damit rechnen, dass ich mich als Notarzt vor Ort auf meine ärztlichen Beurteilungspflichten und lebenserhaltende Massnahmen beschränken werde, was in den meisten Fällen eine Hospitalisation nach sich ziehen wird, statt unter Umständen ein ambulantes Vorgehen, für weitere Abklärungen und Behandlungsstrategien. Bei anhaltender Notarztindikation während des Transports bis ins Zielspital werde ich frühzeitig Flugrettungs- (REGA, AP3) oder bodengebundene Notärzte (SRRWS, KSSG) zur Sicherstellung der ärztlichen Betreuung bis zur Übergabe an das Notfall-Team der jeweiligen Zentralen Notfallaufnahme beiziehen.
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